FAQ zu den JusProg-Jugendschutzprogrammen
Informationen zum JusProg-Jugendschutzprogramm für Windows finden Sie in den „FAQ für Windows„.
FAQ zum JusProg-Jugendschutzprogramm für Android finden Sie auf dieser Seite https://www.jugendschutzprogramm.de/faq/android/
FAQ zum JusProg-Jugendschutzprogramm für iOS (iPhone/iPad) finden Sie auf dieser Seite https://www.jugendschutzprogramm.de/faq/ios/
FAQ zum JusProg-Jugendschutzprogramm für Mac (Macbook und Macintosh-Desktop-Computer) finden Sie auf dieser Seite https://www.jusprogdns.com/geraete-einrichtung/macos/
Allgemeines
Eine Nutzung in kommerziellen Netzwerken ist nur nach Rücksprache und spezieller Genehmigung möglich.
Die wichtigsten FAQs
Technische Tipps
Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.
Eltern können Websites (Domains) in der Software auf eine persönliche Whitelist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blacklist (dann wird die Website geblockt) setzen.
Manche Websites werden aus verschiedenen Quellen (Domains) quasi zusammengebaut. Um die Umgehungssicherheit zu erhöhen, prüft die JusProg-Software nicht nur die Haupt-Adresse (Domain), die Sie oben in Eingabezeile Ihres Internet-Browsers (Internet Explorer, Firefox etc.) sehen, sondern auch alle versteckten Quellen.
Dies hat jedoch zur Folge, dass Websites mitunter nicht richtig oder vollständig angezeigt werden, auch wenn Sie die Haupt-Domain aus der Browserzeile auf die Whitelist gesetzt und damit freigegeben haben.
Zur Lösung gibt es leider kein Patentrezept, denn die „Zuliefer-Domains“, wir nennen sie auch „Funktionsdomains“, sind in der Programmierung (Sourcecode) versteckt und für einen technischen Laien nicht leicht zu erkennen. Wenn Sie es doch probieren möchten (Sie können dabei nichts kaputt machen), dann klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Fläche der Website und wählen aus dem damit aufgerufenen Menü den Punkt „Sourcecode anzeigen“ heraus. Lassen Sie sich von den unverständlichen Zeilen nicht verwirren und suchen alle in dem Kauderwelsch enthaltenen Domain-Namen heraus und setzen diese einzeln zusätzlich zur Hauptdomain auf die Whitelist. Wenn Sie nach http suchen (Tastenkombination: Strg und F), dann finden Sie leichter die enthaltenen Hauptdomains.
Tipp: In vielen (aber nicht allen) Fällen geht es einfacher:
- Tragen Sie die Domain mit einem Platzhalter ein, denn die meisten Zuspielungen kommen von einer Variante (Subdomain) der Hauptdomain. Also tragen Sie in die Whitelist besser *.site.de ein statt www.site.de, dann werden auch Bilder-Zuspielungen z.B. von bilder.site.de angezeigt.
- Wenn der Internet-Browser (Explorer, Firefox, Chrome etc.) auf Teil-Inhalte wartet, dann zeigt er dies beim Seite-Laden häufig kurz unten links im Browserfenster an. Notieren Sie die exakten dort angezeigten Domains und tragen Sie diese zusätzlich in die Whitelist ein.
- Ist die Domain vielleicht falsch auf der Filterliste gelandet? Dann können Sie das JusProg-Team bitten, die Altersklassifizierung zu überprüfen. Dazu geben Sie die Domain hier ein: https://www.jugendschutzprogramm.de/webseite-melden/ Die Überprüfung und ggfls. Freischaltung kann einige Tage dauern.