Mitglied werden

JusProg e.V. betreibt das einzige allgemein verfügbare und unternehmensübergreifende Jugendschutzprogramm in Deutschland mit gesetzlicher Anerkennung. Mit JusProg ermöglichen Sie zu jeder Zeit unter Beachtung des Jugendschutzes rechtmäßigen Zugang zu Ihrem Webcontent für alle erlaubten Zielgruppen, ohne lästige Abfragemechanismen, Altersverifikationen oder geschlossene Bereiche. Juristische Gundlage dafür ist die Anerkennung der JusProg-Jugendschutzprogramme durch die dafür zuständige Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) nach § 11 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).

Werden Sie Mitglied bei JusProg e.V., um das JusProg-System zukunftsfähig zu halten und eine einheitliche Lösung für den Jugendschutz auf Dauer im Netz zu gewährleisten und zu etablieren – und damit die Anerkennung und Ihre Geschäftsmodelle dauerhaft abzusichern.

Übernehmen Sie Verantwortung und unterstützen Sie im engen Austausch mit Politik und Behörden den Online-Jugendschutz.

Der eingetragene Verein wurde am 27. März 2003 in Hamburg gegründet. Er ist vom Finanzamt Hamburg-Nord mit Bescheid v. 25.03.2004 (seither regelmäßig bestätigt) als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen.

Steuerbegünstigte Spenden bitte auf:

IBAN: DE96 1001 0010 0933 6721 30, BIC/SWIFT: PBNKDEFFXXX, FYRST Bank

Falls Sie Interesse an einem Beitritt zu JusProg e.V als Vollmitglied oder Fördermitglied haben:

Beitrittsformular

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