Wie funktioniert JusProg?

JusProg setzt sich zusammen aus einer Filtersoftware und einer sog. Filterliste. Auf dieser Liste sind viele Domains von Seiten, die geprüft wurden und in ein bestimmte Inhalts- und Altersraster eingruppiert wurden. Ruft ein User eine Internetseite auf, sieht die Software in der Liste nach und lässt die Seite zu, sofern die Alterseinstufung der Seite mit dem eingestellten Alter in der Software übereinstimmt. Wenn nicht, wird die Seite nicht angezeigt.

Nach welchen Kriterien werden die Seiten bewertet, die in die Filterliste von JusProg aufgenommen werden?

Das Ziel dieser Filterliste ist es, alle Themen und Inhalte im Internet, die für Kinder und Jugendliche nicht ohne Weiteres geeignet sind zu erfassen, diese in Altersgruppen zusammenzufassen und danach die Filterliste zusammenzustellen. Die Kriterien sind sehr umfangreich und befinden sich in ihrer Benennung zum Teil noch in der Erprobung und im Rahmen des Modellversuches mit der KJM (Kommission für Jugend- und Medienschutz) noch in der Diskussion. Seiten werden ausschließlich nach ihrem Inhalt bewertet, ohne Rücksicht auf Geschmäcker oder Meinungen.

Warum sind auf der Filterliste manchmal Seiten, deren Inhalte weder erotisch noch gewaltverherrlichend oder sprachlich anstößig sind?

Insgesamt versuchen wir so viele Seiten wie möglich zu erfassen, unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung. Nur so können wir sinnvoll erreichen, dass Kinder und Jugendliche einen möglichst breiten Zugang zu Internet bekommen ohne vielfach auf Inhalte zu stoßen, die nicht für sie geeignet sind. Die Seiten werden automatisiert von sogenannten Crawlern erfasst und aufgrund bestimmter Wortverknüpfungen identifiziert. Die Seiten, die uns zur Überprüfung vorgelegt werden, werden alle überprüft und entsprechend neu geratet. Ganz wichtig ist: Die Entscheidung über den Einsatz des Jugendschutzprogrammes liegt allein in den Händen der Eltern. Diese haben auch die letztendliche Entscheidungsgewalt über die Seiten, die aufgerufen werden können oder nicht.

Wer ist JusProg?

Wir beschäftigen seit 2003 ein zweiköpfiges Rating-Team, welches die Seiten prüft und bewertet. Diese Mitarbeiter werden laufend geschult und haben mittlerweile viel Erfahrung. Vorgeschlagen werden die Seiten von sog. Crawlern (Software zur Durchsuchung des Internets), die permanent das Internet nach neuen oder veränderten Seiten durchsuchen und die gefundenen Seiten ganz grob und im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Software raten.

Ist JusProg Zensur?

Nein, es geht einzig um Jugendschutz, wie wir ihn entsprechend dem Gesetz umsetzen müssen, nicht um Zensur. Die Nutzung der Seite ist freiwillig und kostenlos. Die Software hat außerdem eine sehr gute individuelle Whitelist Funktion, mit deren Hilfe Eltern beliebige Seiten einmalig oder dauerhaft per Eingabe ihres Elternpasswortes freigeben können. So liegt die letztendliche Entscheidung über die Sperrung einer Seite nicht bei der Jugendschutz.de-Liste sondern bei den Eltern, die die Filtersoftware einsetzen. Zudem können alle Seitenbetreiber ihre Seiten mit einem ICRA Label versehen, welches voranging von der Software behandelt wird. Insofern steht es allen Inhalteanbietern frei, für sich selbst ein "Rating" vorzunehmen, das ihrer Meinung nach für ihre Seite zutreffend ist. Und letztendlich gibt es die Möglichkeit uns auf bestimmte Seiten aufmerksam zu machen, um das ggf. falsche Rating erneut überprüfen zu lassen.