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Laut Jugendmedienschutz Staatsvertrag § 11 sind Anbieter von sog. entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (softerotische oder gewaltdarstellende Inhalte) dazu verpflichtet, entweder die Sendezeitbegrenzung (Anzeige der Seite nur zwischen 22 und 6 Uhr Morgens) zu beachten, ein technisches Mittel (z.B. Eingabe und Check der Personalausweis Nummer) einzusetzen, oder eine von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) anerkannte Filtersoftware einzusetzen.
JusProg wurde in 2003 von einigen Anbietern gegründet mit dem Ziel, eine solche Filtersoftware zu entwickeln und befindet sich seit 2005 in einem offiziellen Modellversuch mit der KJM (Kommission für Jugend- und Medienschutz)
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