Jusprog Kinder- und Jugendschutzsoftware

Version 2.4

Hinweis: Bei den nachfolgenden Hinweisen erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und freuen uns auf Ihre Rückmeldung und Fragen.

Support

Telefon: 0900 1 837439*
Fax: 01805 666 993**
E-Mail: Jusprog@Cybits.de

*(0,99 Euro/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, aus den Mobilfunknetzen gelten u.U. höhere Tarife.)

**(0,14 Euro/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, aus den Mobilfunknetzen gelten u.U. höhere Tarife.)

Impressum:

Cybits AG
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 32
55130 Mainz
Deutschland
Vorstand: Stefan Pattberg (Vors.), Volker Neiß
Vors. des Aufsichtsrats: Alexander Menche
Amtsgericht Mainz, HRB 41088
Sitz der Gesellschaft: Mainz
Ust-ID: DE235379638

Jusprog Kinder- und Jugendschutzsoftware

1. Was ist zu beachten?

Beachten Sie bitte unbedingt, dass Ihr Kind ein eigenes Windows- Nutzerprofil mit eingeschränkten Rechten erhält. Um die gewünschte Sicherheit des Surfraums zu gewährleisten, sollte es Ihrem Kind nicht möglich sein, Systemdienste in der Computerverwaltung oder dem Taskmanager zu ändern, stoppen oder zu deaktivieren. Auch darf es keine Rechte zur Änderung oder Deinstallation von Software erhalten oder die Systemzeit ändern.

Um ein eingeschränktes Windows-Nutzerprofil zu erstellen, wählen Sie bitte in der Systemsteuerung Ihres Betriebssystems den Eintrag "Benutzerkonten":

  • Klicken Sie auf Neues Konto erstellen.
  • Geben Sie den Namen des neuen Benutzers in das Textfeld ein. Klicken Sie anschließend auf Weiter.
  • Aktivieren Sie die Option Eingeschränkt und klicken Sie anschließend auf Konto erstellen.

Tipp: Vergeben Sie bitte jedem Nutzerprofil ein individuelles Passwort, welches nur Sie und der Nutzer kennen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Quelle: http://support.microsoft.com/kb/905056/de

2. Installation

2.1 Allgemeines

Sollte auf Ihrem Rechner bereits ein Kinder- und Jugendschutz oder ein AVS-Client der Firma Cybits AG installiert sein, so ist die Deinstallation dieser Softwareversionen ZWINGEND notwendig. Folgende Software schließt dieses mit ein:

  • Jusprog (ältere Versionen)
  • fragFINN-KSS
  • AVS-Client (ab 2005)

Die Deinstallation kann durch Jusprog übernommen werden. Hierbei erkennt die Kinder- und Jugendschutzsoftware Jusprog während der Installation eine bereits auf Ihrem Rechner installierte Version und deinstalliert diese selbstständig.

Tipp: Erkennt die Software eine ältere Version von Jusprog auf Ihren Rechner, merkt es sich Ihre Jusprog-Einstellungen (Elternpasswort, Zeitbeschränkung, lokale Listen, etc.). Bei der Installation werden diese mit übernommen. Wenn Sie die Übernahme der Einstellungen nicht möchten, dann brechen Sie bitte den Vorgang ab und deinstalliere Sie die Software über: Start --> Systemsteuerung --> Software

Welche Version auf Ihrem System installiert ist, erfahren Sie wie folgt:

  • Wenn die Software aktiv ist, finden Sie im Infobereich (auf Ihrem Desktop meist links neben der Uhr) das Symbol
  • Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf das Symbol
  • Es öffnet sich jetzt das Kontextmenü der Software
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Über uns..."

Dort finden Sie dann die Angabe der bei Ihnen installierten Version. Der Neustart des Systems ist zwingend notwendig, da Sie bei einer Neu- Installation der Version Windows-Fehlermeldungen (Fehlercode 1072 und 1073; siehe Kapitel "Problembehandlung") erhalten.

Tipp: Führen Sie den Neustart am besten direkt nach der Deinstallation durch.

Sie werden beim Start des Downloads aufgefordert die Kinder- und Jugendschutzsoftware Jusprog zu speichern oder direkt auszuführen. Hier können Sie "AUSFÜHREN" auswählen.

2.2 Start der Installation

Mit einem Doppelklick auf die Datei "Jusprog_2.4-Installer.exe" startet der Jusprog-Installations-Assistent mit einem Willkommens-Bildschirm. Der Assistent begleitet Sie durch die Installation.

Bestätigen Sie bitte den Vorgang, indem Sie auf Weiter drücken.

2.3 Lizenzabkommen

Sie sehen jetzt den Endbenutzer-Lizenzvertrag.

Bitte lesen Sie den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) gründlich durch. Mit der Auswahl "Ich akzeptiere das Lizenzabkommen." und WEITER erkennen Sie diese an.

2.4 Auswahl Zielverzeichnis

Im nächsten Schritt werden Sie aufgefordert einen Pfad anzugeben, in welchen Sie die Kinder- und Jugendschutzsoftware Jusprog installieren möchten. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit WEITER.

Tipp: Sie können die Standard-Einstellung auch beibehalten.

2.5 Auswahl Verknüpfungen

Jetzt können Sie festlegen, ob die Desktop-Verknüpfung zu unserer Webseite www.Jusprog.de angelegt werden soll. Die ausgegrauten Verknüpfungen sind ein wichtiger Teil der Software und können deswegen nicht ausgewählt werden.

Tipp: www.Jusprog.de bietet Ihnen umfangreiche Informationen über den Kinder- und Jugendschutz im Internet und über das Schutzprogramm Jusprog.

Klicken Sie jetzt auf WEITER um die Software zu installieren.

2.6 Installationsverlauf

Die Installation dauert nur wenige Sekunden. Sie erhalten eine Mitteilung "Die Installation wurde erfolgreich abgeschlossen.". Wenn Sie nun mit WEITER bestätigen, gelangen Sie zu der Aufforderung Ihren Rechner neu zu starten.

2.7 Neustart des Rechners

Der Neustart Ihres Rechners ist UNBEDINGT erforderlich, da die Kinder und Jugendschutzsoftware Jusprog ansonsten den Netzwerkverkehr nicht überprüfen kann.

Information: Wenn Sie dieses später selber durchführen möchten, denken Sie bitte an folgendes: Solange Sie den Rechner nicht neugestartet haben, ist er nicht geschützt. Nach dem Neustart Ihres Rechners und dem erfolgreichen Windows- Login erscheint eine Meldung, in welcher angezeigt wird, dass die Kinder- und Jugendschutzsoftware nun aktiv und erfolgreich installiert ist. Klicken Sie auf OK.

Tipp: Dies ist nur eine Informationsmeldung. Sie können diese dauerhaft abschalten, in dem Sie einen Haken bei "Diesen Dialog in Zukunft nicht wieder anzeigen." setzen.

Tipp: Ob die Software aktiv ist, können Sie auch an dem Symbol im Infobereich (meist neben der Uhr) erkennen.

Sollte diese Meldung nicht erscheinen, starten Sie bitte die Jusprog-Verwaltung wie folgt: START --> Programme --> Jusprog --> Jusprog-Verwaltung

2.8 Elternpasswort anlegen

Im Anschluss wählen Sie ein Elternpasswort, mit dem Sie die Kinderund Jugendschutzsoftware verwalten können. Bestätigen Sie bitte Ihre Eingabe mit OK um Ihr Elternpasswort zu speichern.

Achtung:Merken Sie sich Ihr Elternpasswort sehr gut und geben Sie es nicht an andere Personen weiter.

Sie haben alle wichtigen Schritte der Installation durchgeführt und ein Elternpasswort angelegt. Jetzt können Sie mit der Konfiguration der Software beginnen.

3. Kontextmenü - Verwaltung von Jusprog

Ist die Installation mit dem Neustart des Rechners abgeschlossen, finden Sie dieses Symbol im Infobereich Ihres Desktops (meist links neben der Uhr). Um die Software zu verwalten und diverse Einstellungen vornehmen zu können, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf das Symbol.

Hier können Sie wie folgt auswählen:

3.1 Restdauer:

Sie können die Dauer des Surfens einschränken. Haben Sie diese Option aktiviert (siehe 3.3.1), dann wird hier die verbleibende Zeit dargestellt.

3.2 Jusprog - Modus:

Hier finden Sie die zwei Einstellungen Eltern und Kinder, wovon jeweils nur eine aktiv sein kann.

3.2.1 Modus: Eltern

Wählen Sie den Modus Eltern aus, um Jusprog zu verwalten. Das erfordert immer die vorherige Eingabe des, von Ihnen festgelegten, Elternpasswortes.

Achtung: In diesem Modus wird das Internet nicht gefiltert.

3.2.2 Modus: Kind

Der Modus Kind muss einfach nur ausgewählt werden und hat keinen Passwortschutz.

Information:Wenn Sie Ihren Rechner neu hochfahren, startet Jusprog aus Sicherheitsgründen immer im Modus Kind.

3.3 Jusprog - Verwaltung

3.3.1 Zeitbeschränkung:

Legen Sie hier den Zeitraum fest, indem Ihr Kind das Internet nutzen darf. Um die Zeitbeschränkung zu nutzen, setzen Sie den Haken links neben Aktivieren. Danach können Sie sowohl die Uhrzeit des möglichen Surfens (von-bis) als auch die Höchstdauer (Stunden, Minuten) einstellen.

Tipp: Die Onlinezeit war zu knapp bemessen? Mit Zurücksetzen startet der Onlinezähler neu. Sie können aber auch die Uhrzeit oder die Dauer erneut ändern.

Um die Zeitbeschränkung zu deaktivieren, entfernen Sie einfach den Haken aus dem Kästchen links neben Aktivieren.

3.3.2 Internetverbindungen:

Sie können den Internet-Spaß Ihres Kindes auf das reine Surfen mit dem Webbrowser beschränken. Wählen Sie hierfür die Einstellung Nur http zulassen. Möchten Sie Ihrem Kind auch andere Programme - wie Chat, E-Mail Clients oder Filesharing - erlauben, wählen Sie bitte Alle zulassen.

Vorsicht:Ihr Kind ist mit dieser Einstellung nicht mehr optimal geschützt. Bitte beachten Sie auch, dass in dieser Einstellung https nicht geblockt wird. Https wird verwendet, um verschlüsselte Verbindungen aufzubauen.

3.3.3 Zusätzliche Webseiten freigeben (Whitelist):

Der Inhalt des sicheren Surfraums und damit die voreingestellten Webseiten werden von speziell ausgebildeten Medienpädagoginnen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e.V. nach den Kriterien der Initiative "Ein Netz für Kinder" verwaltet und mit dieser Software zur Verfügung gestellt.

Dieses wird auch Whitelist (Positivliste) genannt. Es ist, im Zusammenhang mit dem Jugendschutz, eine Sammlung von Internetseiten, die aus pädagogischer Sicht für Kinder bis 12 Jahren geeignet sind.

Information:Die Whitelist kann, aus Sicherheitsgründen, nur in einem Windows-Administrations-Account konfiguriert werden.

Falls Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis auch weitere Web-Seiten ansehen darf, können diese wie folgt eingetragen werden:

Tragen Sie die freizugebende Internet-Adresse im Stil www.fragfinn.de ein. Klicken Sie im Anschluss die Taste Hinzufügen.

  • Adresse löschen bietet Ihnen die Möglichkeit einzelne Einträge zu löschen, während Liste löschen alle Einträge entfernt.
  • Mit Speichern sichern Sie Ihre Eingabe dauerhaft und verlassen im Anschluss die Verwaltung der Whitelist.
  • Abbrechen, sowie auch das Fenster schließen über [x], schließt die Verwaltung der Whitelist. Eventuelle Eingaben gehen dadurch verloren.

Vorsicht: Die eingetragenen Webseiten werden für alle FSKStufen, von FSK6 bis FSK16, freigegeben.

3.3.4 Freigegebene Webseiten sperren (Blacklist):

Unter einer Blacklist (auch Negativliste genannt) versteht man im Zusammenhang mit dem Jugendschutz eine Sammlung von Internetseiten, die aus pädagogischer Sicht für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind.

Die Listen FSK12 und FSK16 werden von der Cybits AG verwaltet und auf dem neuesten Stand gehalten. Cybits AG ordnet hierbei verschiedene Blacklisten den entsprechenden Altersklassen zu, so dass Sie lediglich entscheiden müssen in welche Altersklasse Sie Ihr Kind einstufen wollen.

Information: Die Blacklist kann, aus Sicherheitsgründen, nur in einem Windows-Administrations-Account konfiguriert werden. Wenn Ihr Kind auf Seiten gelangen kann, die nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie diese sperren. Eintragungen nehmen Sie im gleichen Stil, wie unter 3.3.3 Zusätzliche Webseiten freigeben beschrieben, vor.

Vorsicht:Die eingetragenen Adressen werden für alle FSK-Stufen von FSK6 bis FSK16 gesperrt.

3.3.5 Label Systeme

Setzen Sie bitte den Haken neben ICRA um diesen zusätzlichen Schutz zu aktivieren. Webseiten-Betreiber können ihre Seiten mittels verstreckter Schlüssel mit Altersstufen-Merkmale kennzeichnen. Aus diesen Merkmalen erkennt Jusprog, für welche Altersstufe die Seite geeignet ist.

  • Ist die Webseite als "nicht jugendfrei" gekennzeichnet, wird diese für alle Altersstufen unter 18 Jahre von Jusprog gesperrt.
  • Besitzt die Webseite das Merkmal "jugendfrei ab 16 Jahre", wird diese für den FSK16 freigegeben und für FSK12 gesperrt.
  • Besitzt die Seite das Merkmal "jugendfrei ab 12 Jahre", wird diese für alle Altersstufen ab FSK12 freigegeben.
  • Der FSK6-Surfraum wird von einer Whitelist vorgegeben (siehe 3.3.6).

3.3.6 FSK-Stufen

Hier können Sie die FSK-Stufe wählen, die auf Ihr Kind zutrifft.

Information: FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) ist ein, aus Film und Fernsehen geprägter, Begriff für die Einstufung der Medien in verschiedene Altersbereiche.

FSK6
Der positive Surfraum für Kinder ab 6 Jahren wird durch die Whitelists von "FragFinn" vorgegeben. Nur Seiten, die sich in dieser Liste befinden, können aufgerufen werden. Alle anderen Angebote werden nicht angezeigt.

FSK12
Der Surfraum für Jugendliche wird durch Blacklists (verbotene Inhalte) eingeschränkt. Internetseiten, die in diesen Listen aufgeführt sind, können nicht aufgerufen werden.

FSK16
Der Surfraum der Jugendlichen wird ebenfalls durch die Blacklists begrenzt. Im Gegensatz zu "FSK12" ist der Surfraum jedoch erweitert. Das heißt, der Surfraum ist weniger eingeschränkt als der ab 12 Jahre.

FSK18 - ohne Einschränkung
In dieser Einstellung gibt es keine Einschränkungen. Der Benutzer kann alle Webseiten aufrufen. Alle Einstellungen die Sie in der Verwaltung (siehe 3.3.1 bis 3.3.4) getätigt haben, treffen auf diesen Altersbereich nicht zu.

3.3.7 Elternpasswort ändern:

Das zur Administration erstellte Elternpasswort kann hier geändert werden. Dazu gehen Sie bitte unter der Jusprog-Verwaltung auf Elternpasswort ändern.

  • Bitte geben Sie im darauf folgenden Fenster Ihr neues Elternpasswort ein und wiederholen es zur Sicherheit. Bestätigen den Vorgang mit OK.



  • Sie werden nun, aus Sicherheitsgründen, nach Ihrem alten Elternpasswort gefragt. Geben Sie dieses bitte ein. Bestätigen Sie die Eingabe mit OK.
  • Sie haben nun die Änderung abgeschlossen. Ab sofort ist nur noch das neue Elternpasswort ist gültig.

Achtung:Merken Sie sich Ihr Elternpasswort sehr gut und geben Sie es nicht an andere Personen weiter.

3.3.8 Masterfrage ändern

Sollten Sie einmal Ihr Elternpasswort vergessen, haben Sie über die Beantwortung Ihrer Masterfrage die Möglichkeit im Kindermodus ein neues Elternpasswort zu erstellen. Sie können eine Masterfrage und die dazugehörige Antwort jederzeit unter der Jusprog-Verwaltung mit Masterfrage ändern erstellen und ändern.

Achtung: Erstellen Sie bitte gleich nach der Installation der Software Ihre Masterfrage und Antwort.

  • Hierzu klicken Sie auf Masterfrage ändern.
  • Wählen Sie jetzt eine Frage aus, deren Antwort nur Sie kennen, und tippen diese in Feld 1. Die Frage dient für Sie als Hinweis auf die Antwort.
  • In Feld 2 tippen Sie jetzt Ihre Antwort auf die Frage.
  • Wiederholen Sie bitte im Feld 3 Ihre Antwort. Es muss die gleiche Antwort sein wie im Feld 2.
  • Klicken Sie nun OK um die Eingabe abzuschließen.
  • Aus Sicherheitsgründen werden Sie jetzt nach Ihrem Elternpasswort gefragt. Geben Sie dieses bitte ein.
  • Bestätigen Sie die Eingabe mit OK.

Achtung: Merken Sie sich bitte Ihre Antwort sehr gut und geben Sie diese an keine andere Person weiter.

Sie haben Ihre Masterfrage und die dazugehörige Antwort erfolgreich erstellt.

3.3.9 Einstellungen sicher speichern

Wenn Sie fertig sind Jusprog zu konfigurieren, klicken Sie bitte in den Jusprog-Verwaltung auf OK. Dies speichert Ihre Einstellungen sicher ab. Im Modus Kind ist Ihr Kind nun nach Ihren individuellen Wünschen geschützt.

Achtung: Wenn Sie stattdessen "Abbrechen" wählen, werden Einstellungen in den Bereichen "Zeitbeschränkung"; "Internetverbindung" und "FSK-Stufen" nicht gespeichert, sondern zurückgesetzt.

3.4 Über uns:

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Firma Cybits AG. Desweiteren steht hier die Versionsnummer von Jusprog und dessen Komponenten.

3.5 Update:

Mit dieser Funktion wird geprüft, ob die installierte Programmversion noch aktuell ist. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Programmversion erneuert - ein Update wird durchgeführt. Dies geschieht beim Start von Jusprog automatisch, kann aber auch von Ihnen selbst gestartet werden. Ist eine neuere Version verfügbar, erhalten Sie folgende Meldung:

Wählen Sie nun Ja um das Update zu starten.

Ein, von Ihnen gestartetes, Update ist nur im Modus Eltern möglich. Stellen Sie diesen Modus ein (siehe 3.2.1) um das Update zu starten. Wenn Sie das Update runtergeladen haben, wird dieses automatisch installiert. Die Software schließt sich währender der Installation und startet nach der Installation automatisch.

Sie befinden sich deshalb nach dem Update stets im Kindermodus.

3.6 Passwort vergessen

Sollten Sie einmal Ihr Elternpasswort vergessen, dann können Sie sich im Modus Kind ein Neues erstellen.

Achtung: Erstellen Sie direkt nach der Installation der Software eine Masterfrage und die dazu gehörige Antwort.

Gehen Sie dafür in die Jusprog-Verwaltung und wählen Masterfrage ändern (siehe 3.3.8). Klicken Sie hierfür Passwort vergessen im Kontextmenü.

  • Geben Sie jetzt Ihre Antwort auf Ihre Masterfrage in das Eingabefeld ein und bestätigen Sie mit OK.
  • Sie können nun ein neues Elternpasswort erstellen. Wiederholen Sie es noch einmal zur Sicherheit und bestätigen Sie die Eingabe mit OK.

Information:Ab jetzt ist das neue Elternpasswort gültig und Sie können sich wieder in den Modus Eltern einloggen.

3.7 Problem melden

Es gibt ein Problem? Wir kümmern uns gerne darum! Wählen Sie diesen Menüpunkt und schildern Sie uns die Problematik. Nachdem Sie OK geklickt haben, öffnet sich Ihr - als Standard hinterlegtes E-Mail-Programm und Sie können die E-Mail versenden. Die E-Mail-Adresse an die Ihre Fehlermeldung gesendet wird, ist bereits eingetragen.

3.8 Beenden

Wenn Sie im Kontextmenü Beenden wählen, schließt sich das Nutzerinterface.

  • Wählen Sie Beenden im Kindermodus, fragt die Software nach Ihrem Elternpasswort. Nach der erfolgreichen Eingabe schließt das Nutzerinterface.
  • Wählen Sie Beenden im Elternmodus, benötigt die Funktion keine Eingabe Ihres Elternpasswortes.

Wurde die Software beendet, werden Sie erkennen, dass im Infobereich auf Ihrem Desktop (meist links neben der Uhr) nicht mehr das Symbol vorhanden ist.

Vorsicht: "Beenden" schließt nur das Jusprog-Nutzerinterface, nicht aber die Software. Diese läuft im Hintergrund weiter. "Beenden" dient für Sie als zusätzlichen Schutz, indem Sie die Software "unsichtbar" im Hintergrund laufen lassen können, ohne dass Ihr Kind diese sieht.

  • Nutzen Sie Beenden im Modus Kind, läuft der Schutz weiterhin im Hintergrund.
  • Nutzen Sie Beenden im Modus Eltern, können Sie ohne Einschränkungen im Internet surfen.

4. Problembehandlung

4.1 Anforderungen

4.1.1 Unterstützte Betriebssysteme

Folgende 32Bit Microsoft Windows Betriebssysteme werden zurzeit unterstützt:

Microsoft XP Home + Professional (Service Pack 2)
Microsoft XP Media Center Edition
Microsoft Windows Vista
(Alle hier nicht aufgeführten Betriebssysteme werden zurzeit offiziell nicht unterstützt.)

Vorsicht: Die Software kann derzeit nicht auf 64Bit-Systemen betrieben werden.

4.1.2 Netzwerk

Es wird eine Netzwerkverbindung zum Internet benötigt.

4.1.3 Protokoll

Das Protokoll TCP/IP muss installiert sein. Ebenso muss eine Internetverbindung vorhanden sein.

4.1.4 Rechte

Für die Installation müssen Administrationsrechte vorhanden sein.

4.2 Installation

4.2.2 Mögliche Fehler bei der Installation

Windows Fehler 1072:
Das bedeutet, dass Sie nach einer Deinstallation Ihren Rechner NICHT neu gestartet und den Versuch unternommen haben, die Kinder- und Jugendschutzsoftware OHNE Neustart erneut zu installieren.

Windows Fehler 1073:
Das bedeutet, der Dienst ist bereits vorhanden, die Kinder- und Jugendschutzsoftware ist also bereits installiert.

4.2.3 Behebung der Fehler

Windows Fehler 1072:

  • Beenden Sie den Installationsprozess.
  • Prüfen Sie in den Systemeinstellungen unter SOFTWARE, ob die Kinder- und Jugendschutzsoftware installiert ist.
  • Deinstallieren Sie die Kinder- und Jugendschutzsoftware und starten Sie anschließend UNBEDINGT den Rechner neu.
  • Installieren Sie nach dem Neustart die Kinder- und Jugendschutzsoftware.

Windows Fehler 1073:

  • Beenden Sie den Installationsprozess und starten Sie Ihren Rechner neu.
  • Funktioniert die Kinder- und Jugendschutzsoftware, ist nichts weiter erforderlich.
  • Sollte die Kinder- und Jugendschutzsoftware nicht funktionieren:
  • Deinstallieren Sie die Kinder- Jugendschutzsoftware komplett, starten Sie Ihren Rechner neu.
  • Installieren Sie die Kinder- und Jugendschutzsoftware erneut.
  • Starten Sie Ihren Rechner neu um die Installation zu beenden.

4.3 Desktop-Firewalls und die Kinderschutzsoftware

4.3.1 Folgende Desktop-Firewalls werden von der Kinder- und Jugendschutzsoftware ohne spezielle Anpassungen unterstützt:

Windows XP eigene Firewall

Bei anderen Firewalls muss in der Regel eine Freigabe geschehen, also manuell eingegriffen werden.

4.3.2 Grundsätzliche Einstellungen bei Desktop-Firewalls für die Kinderschutzsoftware:

Grundsätzlich müssen dem Dienst "[verify-U]-Service.exe" und dem Programm "[verify-U]-Software.exe" voller Zugriff auf das Internet gewährt werden. Diese beiden Einträge sind in der Firewall unbedingt freizuschalten.

5. Einschränkungen

5.1 Seiten werden nicht vollständig angezeigt

Es ist möglich, dass bei einigen freigegebenen Seiten nicht alle Inhalte angezeigt werden. Dies hängt damit zusammen, dass teilweise Verlinkungen aus anderen Domains in die Seiten integriert werden, die dann nicht in der Liste der verfügbaren Seiten zu finden sind. Teilweise können Teile der Seiten nicht angezeigt werden, wenn benötigte Softwarekomponenten zur Ansicht nicht installiert sind (z.B. Flash Player).

5.2 Langsamer Aufbau der Seiten

Bei dem Aufruf einer Seite die freigegeben ist, werden alle Inhalte danach überprüft, ob es Verlinkungen gibt die nicht der originären Webseite zuzuordnen sind. Je nach Anzahl kann es daher bei dem ersten Aufruf zu Verzögerungen kommen.

5.3 Ansurfen von nicht freigegebenen Web-Seiten

Wenn die Software auf Kindermodus gestellt ist und es wird eine Web- Seite angesurft die nicht freigegebenen ist, wird auf eine Fehlerseite verlinkt.

5.3.1 Fehlerseite die Stufe FSK6

Wenn Sie die FSK6-Stufe eingestellt haben, wird die fragFINNFehlerseite angezeigt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen als auch Vorschläge für das Suchen nach geeigneten Web-Seiten.

5.3.2 Fehlerseite für die Stufen FSK12 und FSK16

Haben Sie jedoch eine FSK12- oder eine FSK16-Stufe eingestellt wird Ihrem Kind eine Jusprog-Fehlerseite gezeigt, wenn es versucht eine gesperrte Seite aufzurufen.

Auf www.Jusprog.de erhalten Sie weitere Informationen zu Jusprog


JusProg wird unterstützt von: